Vertragsrecht
Das deutsche Recht geht grundsätzlich von einer Vertragsfreiheit aus. Es kann also jedes beliebige Schuldverhältnis vereinbart werden, soweit es mit der Rechtsordnung im Einklang steht und nicht z. B. sittenwidrig ist. Neben den alltäglichen Verträgen wie beispielsweise dem Kaufvertrag, dem Mietvertrag und dem Werkvertrag können also eine Vielzahl von unterschiedlichen Verträgen vereinbart werden.
Dabei müssen allerdings insbesondere auch verbraucherschützende Vorschriften beachtet werden, z. B. die Vorschriften hinsichtlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsrechte bei Bestellungen über das Internet und nicht zuletzt Sachmängelgewährleistungsrechte. Besonderheiten gilt es auch bei Verträgen mit Jugendlichen zu beachten.
Achtung: Verletzungen dieser Vorschriften können schwerwiegende Folgen haben, beispielsweise ein Recht des Vertragspartners auf Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder sogar die Nichtigkeit eines Vertrages!
Grundsätzlich herrscht im deutschen Zivilrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es steht daher dem einzelnen frei, ob er einen Vertrag abschließen möchte, wie und wann ein Vertrag wieder beendet wird.
Wir helfen Ihnen im "Vertragsdschungel" den Überblick zu behalten!
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